Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum Breitband
Vorgangsnummer 2011-12-12-0140/216-16
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Medenbach,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Auf diese eingehend, darf ich folgendes grundsätzlich ausführen:
In der Breitbandstrategie der Bundesregierung wurde festgelegt, dass schnellstmöglich auch die dünn besiedelten Gebiete mit innovativen Mobilfunkanwendungen versorgt und breitbandige Internetanschlüsse bereitgestellt werden sollen. In der Nutzungsbestimmung 36 der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist folgende Nutzung vorgesehen: "Der Frequenzbereich 790 - 862 MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen ...". Aus diesem Grund wurden auch die versteigerten 800 MHz-Frequenzen mit einer besonderen Versorgungsauflage versehen.
In der Präsidentenkammerentscheidung BK 1a 09/002 vom 12.10.2009 wurde zur Versorgungsauflage im Punkt IV.4.5 Folgendes ausgeführt:
"Die Ausbauverpflichtung muss mit dem Spektrum der 800-MHz-Frequenzen erreicht werden. Sollten während des Zeitraums bis zum 01.01.2016 Städte und Gemeinden durch andere Anbieter/Technologien mit gleichwertigen bzw. höherwertigen Breitbandlösungen versorgt werden, ist diese Versorgung auf die zu erreichende Ausbauverpflichtung von 90 % der Bevölkerung anzurechnen.
In allen Bundesländern sind zunächst wie folgt stufenweise nachfolgende Städte und Gemeinden mit Breitbandanschlüssen zu versorgen:
a) In einer ersten Stufe sind zunächst die von jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 1).
b) In einer zweiten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5 000 und bis zu 20 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 2).
c) In einer dritten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20 000 und bis zu 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 3).
d) In einer vierten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 4).
Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet den Netzauf- und -ausbau in den genannten Städten und Gemeinden der Prioritätsstufen 1 bis 4 wie folgt vorzunehmen:
Der Beginn des Netzausbaus der Prioritätsstufe 2 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 1 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaus in der Prioritätsstufe 3 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 2 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaus in der Prioritätsstufe 4 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 3 versorgt sind."
Die von den Vertretern der 13 Flächenbundesländer (alle Bundesländer außer Berlin, Hamburg und Bremen) eingereichten und als Beilage zur Präsidentenkammerentscheidung beigefügten Listen mit zu versorgenden Städten und Gemeinden sind abschließend und auch Bestandteil der Zuteilungen der drei Unternehmen - Telefonica, Vodafone und Telekom.
Die vier Mobilfunknetzbetreiber berichten der Bundesnetzagentur über den Fortschritt ihres Breitbandausbaus. Durch Stichprobenmessungen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur werden diese Angaben verifiziert.
Für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtung sowohl terrestrische Versorgungen (bspw. mittels UMTS, HSPA, LTE, WiMAX, ...) als auch drahtgebundene Versorgungen (bspw. mittels xDSL, Kabel, ...) mit Breitband berücksichtigt. Umfassende Informationen über die Breitbandverfügbarkeit bezogen auf die Bevölkerung liefert der Breitbandatlas des Bundeswirtschaftsministeriums, abrufbar im Internet unter www.breitbandatlas.de. Alle vier bestehenden Mobilfunknetzbetreiber und mehr als 200 weitere bundesweite und regionale Breitbandnetzbetreiber liefern ihre Versorgungsdaten an den Breitbandatlas. Als interaktives Medium besteht im Breitbandatlas auch die Möglichkeit für die jeden Bürger eine bessere oder auch schlechtere Breitbandversorgung im eigenen Wohnort an den Breitbandatlas zu übermitteln.
Aus diesen Angaben ermittelt die Bundesnetzagentur den prozentualen Versorgungsgrad bezogen auf die Bevölkerung in den Städten und Gemeinden aus den o. g. Listen. Sobald eine Breitbandversorgung von mehr als 90 % der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 versorgt ist erfolgt die Freigabe für die nächste Prioritätsstufe. Diese Vorgehensweise erfolgt für jedes Bundesland und jede Prioritätsstufe ebenso. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, wenn einzelne Städte und Gemeinden oder Ortsteile trotz Freigabe durch die Bundesnetzagentur noch nicht versorgt sind.
Es ist dabei zu bedenken, dass die Versorgungsauflage nicht darauf angelegt ist, die Investitionen der Unternehmen zu verhindern, sondern vielmehr deren primären Fokus zunächst auf die unterversorgten ländlichen Gebiete zu lenken.
Die Mobilfunknetzbetreiber versorgen jeweils mehr als 99 % der Bevölkerung mit GSM. Diese Versorgung wird ausschließlich mit den Frequenzen bei 900 MHz und 1800 MHz realisiert. Mit dem Frequenzspektrum bei 800 MHz lassen sich aufgrund der physikalischen Eigenschaften ähnliche Versorgungsradien erreichen, so dass davon auszugehen ist, dass die Mobilfunknetzbetreiber sukzessive ihre bestehenden Standorte mit entsprechender Technik aufrüsten. Daraus lässt sich ableiten, dass die drahtlose Breitbandversorgung ebenfalls weit über die in der Versorgungsauflage verlangten Werte steigen wird. Schon jetzt versorgen die Mobilfunknetzbetreiber durch netzplanerische Nebeneffekte weitere ländliche unterversorgte Gemeinden, die nicht in den Listen aufgeführt sind. Funkwellen machen an den Gemeindegrenzen nicht Halt und damit ist auch beim weiteren Ausbau in Städten und Gemeinden anderer Prioritätsstufen und auch in Ballungszentren sehr wahrscheinlich, dass weitere unterversorgte Gemeinden mittels drahtloser Breitbandanschlüsse mitversorgt werden.
Ein positiver Effekt gerade für die mit Breitband unterversorgten Städte und Gemeinden ist, dass durch die Freigabe für die Mobilfunknetzbetreiber in weiteren Prioritätsstufen oder gar überall in einem Bundesland ihre Netze mit den 800 MHz-Frequenzen ausbauen zu dürfen die notwendigen Systeme und Endgeräte schneller und vor allem günstiger auf den Markt kommen und damit der Erfolg dieser Technik gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de


